Dekalog

Der Sinn des Terrorismus geht mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung einher, um auf einen Staat, eine Gruppe von Staaten oder eine internationale Organisation Einfluss nehmen zu können. Wenn der Terrorismus in demokratischen Gesellschaften zuschlägt, stellen die Opfer die Vernichtung des Staates und seiner Einrichtungen dar und dies beeinträchtigt ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben. Es besteht immer eine Verbindung zwischen einer Terrorattacke und einer Staatspolitik, auf die Einfluss ausgeübt werden soll, und im Kontext der demokratischen Staaten ist die Handlung eines Alleingängers oder einer terroristischen Vereinigung stets ein Anschlag gegen die Demokratie und den Rechtsstaat.

In diesem Zusammenhang sind die Terrorismusopfer nicht einfache Opfer einer Straftat. Die Opfer des Terrorismus werden im Namen des Staates, der das eigentliche Ziel des Angriffs ist, ermordet. Wir appellieren, die politische Bedeutung der Opfer terroristischer Straftaten und sie selbst als Symbole der Verteidigung des demokratischen Rechtsstaats gegen die terroristische Bedrohung ausdrücklich anzuerkennen.

Die Komponente der Transnationalität der terroristischen Bedrohung – sowohl aufgrund der vielen davon betroffenen Länder als auch der Multinationalität der Opfer – erfordert eine spezifische Reaktion der europäischen Einrichtungen und die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Sinn setzt die vor kurzem verabschiedete RICHTLINIE (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung in ihren Artikeln 24, 25 und 26 die Mindestgrundlagen für den Schutz, die Unterstützung und die Rechte der Opfer des Terrorismus fest.

Die Komponente der Transnationalität der terroristischen Bedrohung – sowohl aufgrund der vielen davon betroffenen Länder als auch der Multinationalität der Opfer – erfordert eine spezifische Reaktion der europäischen Einrichtungen und die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Sinn setzt die vor kurzem verabschiedete RICHTLINIE (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung in ihren Artikeln 24, 25 und 26 die Mindestgrundlagen für den Schutz, die Unterstützung und die Rechte der Opfer des Terrorismus fest.

1

Die Mitgliedstaaten der EU aufzufordern, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und Sicherheit zu entfalten, deren Schwerpunkt auf dem Schutz und der Unterstützung der Terrorismusopfer liegt.

2

Verfahren festzulegen, um die Kooperation zwischen allen interessierten Akteuren – sowohl den öffentlichen Einrichtungen als auch den Opferverbänden – zu verbessern, sodass kompletter, koordinierter, speziell ausgerichteter und spezifischer Schutz gewährleistet ist.

3

Bei der Festlegung der Grundsätze für die Koordination zwischen den verschiedenen europäischen Verbänden der Opfer des Terrorismus in Europa zum Schutz und zur Unterstützung der Terrorismusopfer zu helfen, und zwar unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit und des Ortes, wo der Terroranschlag verübt wurde.

4

Die Schaffung eines europäischen Amtes zur Unterstützung der Terrorismusopfer im Rahmen der Europäischen Kommission zu fördern, um die verschiedenen Ämter und Organe zu koordinieren, die in den einzelnen Mitgliedstaaten arbeiten.

5

Für die Opfer einen einfachen und schnellen Zugang zu Hilfe und Entschädigung nach einem Terroranschlag sicher zu stellen und die Möglichkeit zu erwägen, einen gemeinsamen Entschädigungsfonds für die Schäden einzurichten, die aus innerhalb der Europäischen Union begangenen Terroranschlägen ableiten.

6

Das Bewusstsein zu stärken, dass spezifische Gesetze für die Opfer des Terrorismus auf europäischer Ebene und in jedem einzelnen der verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen.

7

Spezifische Schulung für die Fachleute zu fördern, die mit der Unterstützung der Terrorismusopfer beauftragt sind, und zwar auf psychologischer, gesetzlicher und sozialer Ebene, damit den Opfern des Terrorismus spezifische und professionelle Unterstützung aus nächster Nähe geboten wird.

8

Sich für die Notwendigkeit einzusetzen, nach einem Terroranschlag über gemeinsame Handlungsprotokolle auf europäischer Ebene zu verfügen.

9

Die Beteiligung der Opfer des Terrorismus in allen Phasen des Gerichtsverfahrens sowohl in Zivil- als auch Strafprozessen zu verbessern, und die Teilnahme der Verbände der Opfer des Terrorismus am Prozess sollte auch als Instrument betrachtet werden, um den Terrorismusopfern ein größeres Leid zu ersparen.

10

Die Organisation von Veranstaltungen zu fördern, um für die derzeitigen und zukünftigen Generationen das Gedenken an die Opfer zu ehren und zu bewahren, und zwar im Zusammenhang mit der Verurteilung der extremen Rechtswidrigkeit der Viktimisierung und der Verbreitung demokratischer und ethischer Werte.