Wenn Sie Opfer eines Terroranschlags gewesen sind, haben Sie ein Recht auf Entschädigung, Schutz und Betreuung, und zwar im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Strafprozess gegen den Täter.
Diese Rechte sind in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterschiedlich.
Dieser Abschnitt verfolgt zwei Ziele:
1. Die Behörde zu bestimmen, die in jedem Land für die Unterstützung der Terrorismusopfer zuständig ist und wo sie sich über ihre Rechte informieren können.
2. SDie Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung – die RICHTLINIE (EU) 2017/541 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung – zu betreiben. In den Artikeln 24, 25 und 26 der Richtlinie sind die BESTIMMUNGEN ÜBER DEN SCHUTZ, DIE UNTERSTÜTZUNG UND DIE RECHTE DER TERRORISMUSOPFER vorgesehen. Die Richtlinie muss vor September 2018 umgesetzt werden.