RICHTLINIEN DES EUROPARATES

Im Jahr 2017 beschlossen die Mitgliedstaaten des Europarates neue Richtlinien zur Verbesserung der Unterstützung, der Information und der Entschädigung, die den Opfern von Terroranschlägen geboten werden. Der Europarat empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Anhang dieser Empfehlung zu verbreiten, sich danach in ihren nationalen Rechtsvorschriften zu richten und in die Praxis umzusetzen.

  1. 1. Die Behörden müssen den Opfern von Terroranschlägen dringende Hilfe leisten sowie Mittel und Wege organisieren, damit sie ärztliche, psychologische, soziale und materielle Hilfe auf lange Zeit erhalten. Die Behörden jedes Mitgliedstaats müssen auch Informationszentren für die Opfer organisieren und sicherstellen, dass sie Zugang zu Rechtsberatung und dem Justizsystem haben sowie die Entschädigungen in angemessener Weise und zum geeigneten Zeitpunkt erhalten.
  2. 2. Die Regierungen müssen den Opfern alle diese Maßnahmen ohne irgendeine Diskriminierung und unbeschadet des Umstands bieten können, ob die für den Anschlag verantwortlichen Terroristen identifiziert, festgenommen oder bestraft wurden.
  3. 3. Die Richtlinien beziehen sich auf das Recht der Opfer, dass das Privat- und Familienleben bewahrt wird sowie die soziale Anerkennung und das Gedenken an das Opfer gewährleistet sind.

Council of Europe Guidelines protection of victims of terrorist acts (EN)

Conseil de l'Europe Directrices sur la protection des victimes d'actes terroristes (FR)